Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nova-Lux Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 100109
EUID
DEM1103.HRB100109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 210/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Ordon
Adresse
Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beteiligung an Unternehmen sowie insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss des Amtsgerichtes Darmstadt festgesetzt worden. Die Festsetzung umfasst die Nettovergütung nach InsVV, Umsatzsteuer sowie Auslagen und Zustellungsauslagen. Im Verfahren haben insgesamt vier Gläubiger ihre Forderungen angemeldet. Für den 14.05.2026 ist die abschließende Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung bei Gericht eingehen. Zudem ist ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu hinterlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 210/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Nova-Lux Verwaltungs GmbH, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100109), vertr. d.: Thomas Ordon, Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR …
9 IN 210/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Nova-Lux Verwaltungs GmbH, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100109), vertr. d.: Thomas Ordon, Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0,00% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 7, 8 InsVV berechnet. Danach wird die Vergütung nach der vorliegenden Insolvenzmasse berechnet. In der Regel soll die Vergütung jedoch mindestens 1.400,00 EUR betragen, sofern nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
Von 11 bis 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210,00 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 140,00 EUR.
Im vorliegenden Verfahren haben insgesamt vier Gläubiger ihre Forderungen angemeldet. Die Mindestvergütung von x erhöht sich daher um x EUR.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 210/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux Verwaltungs GmbH, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100109), vertr. d.: Thomas Ordon, Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich ange…
9 IN 210/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nova-Lux Verwaltungs GmbH, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100109), vertr. d.: Thomas Ordon, Oppenheimer Straße 2, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Donnerstag, den 14.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 02.04.2026
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