Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NOVON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118938
EUID
DEM1201.HRB118938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 991/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Laura Akdemir
Adresse
Ebereschenweg 79, 60433 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Widerspruchsfrist
10.06.2024
Vergütungsfestsetzung
14.01.2026
Gläubigerversammlung
16.03.2026
Einstellung
05.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Inventuren, Arbeitnehmerüberlassung (Personalservice), Promotion, Warenveräumung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat am 03.06.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 20.03.2024 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 27.05.2024 angeordnet, wobei Widerspruch bis zum 10.06.2024 eingelegt werden konnte. Am 14.01.2026 wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Es wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 16.03.2026 festgelegt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse und gegen die Schlussrechnung erhoben werden müssen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse nach § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entsprich…
810 IN 991/21 N-16-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 14.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EU…
810 IN 991/21 N-16-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 43.577,45 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9 : In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938),
vertreten durch:
Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mang…
810 IN 991/21 N-16-9 : In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938),
vertreten durch:
Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9 - In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938),
vertreten durch:
Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolve…
810 IN 991/21 N-16-9 - In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938),
vertreten durch:
Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9 In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Ebereschenweg 79, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmas…
810 IN 991/21 N-16-9 In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Ebereschenweg 79, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.06.2024
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