Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Novosol GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Otto-Hahn-Str. 15, 44227 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 17915
EUID
DER2402.HRA17915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 22/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Alfredstr. 220, 45131 Essen
Termine & Fristen
Bestellung Insolvenzverwalter
02.01.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Novosol GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat verfügt, dass der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Weidmann auf eigenen Wunsch aus dem Amt entlassen ist. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Nils Meißner zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses, spätestens jedoch fünf Monate nach Erlass, bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingehen. Drittschuldner steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 4 InsO; § 766 ZPO zu, der unbefristet eingelegt werden kann. Die Einlegung kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 22/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17915 eingetragenen Novosol GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Str. 15, 44227 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 22/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17915 eingetragenen Novosol GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Str. 15, 44227 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 23948 eingetragene Patz und Tourel Beteiligung GmbH, Girardetstr. 65, 45131 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Patz, Girardetstr. 65, 45131 Essen
ist, nachdem der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Weidmann, Alfredstr. 220, 45131 Essen auf eigenen Wunsch aus dem Amt entlassen ist, an seiner Stelle Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 4 InsO; § 766 ZPO steht jedem Drittschuldner zu.
Die Erinnerung und die sofortige Beschwerde sind bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Essen eingelegt werden. Erinnerung und Beschwerde können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die Erinnerung ist unbefristet.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Erinnerung und sofortige Beschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 22/19
Amtsgericht Essen, 02.01.2024
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