Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 18345
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Insolvenzprofil
NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Augustastraße 9, 40477 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 18345
EUID
DER1102.HRB18345
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 95/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.06.2025
Festsetzung Vergütung
27.01.2026
Einstellung
18.06.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung von Sanierungskonzepten, der Innenausbau, die Altbausanierung, Fliesen-, Parkettverlegung, Bodenlegerarbeiten, Fassadensanierung sowie Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 95/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Pawel Adam Nowakowski vertreten. Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 30.06.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 27.01.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 18.06.2026 um 12:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.07.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 95/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
wird angeordn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 95/22
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
wird heute, am 1…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
wird heute, am 18.06.2026, um 12:00 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 95/22
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2026
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