Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NP Systeme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Adolphstraße 40, 50679 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 90302
EUID
DER3306.HRB90302
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 58/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
(040) 80 81 36 210
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.03.2026 , 09:37 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Ausfuhr, Einfuhr, Herstellung und Leasing von Maschinen und Verbindungsteilen für die holzverarbeitende Industrie, insbesondere für Dachkonstruktionen und Wandkonstruktionen in Holzständerbauweise, sowie die Herstellung und Vertrieb von Bemessungssoftware für den Holzbau, und einschlägige technische Dienstleistungen sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 06.03.2026 um 09:37 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NP Systems GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist die NP Systems GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90302, mit Sitz in Köln. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Jerg Bartenbach und Tobias Fischer-Zernin. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz aus Hamburg bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 58/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NP Systeme GmbH, Vertrieb, Ausfuhr, Einfuhr, Herstellung und Leasing von Maschinen und Verbindungsteilen, Adolphstraße 40, 50679 Köln (AG Köln, HRB 90302), vertr. d.: 1. Jerg Bartenbach, Adolphstraße 40, 50679 Köln, (…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 58/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NP Systeme GmbH, Vertrieb, Ausfuhr, Einfuhr, Herstellung und Leasing von Maschinen und Verbindungsteilen, Adolphstraße 40, 50679 Köln (AG Köln, HRB 90302), vertr. d.: 1. Jerg Bartenbach, Adolphstraße 40, 50679 Köln, (Geschäftsführer), 2. Tobias Fischer-Zernin, Babendiekstraße 52, 22587 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: (040) 80 81 36 210 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 58/26
Amtsgericht Hamburg, 06.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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