Heinrich-Lemberg-Str. 89, 45472 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 24722
EUID
DER2503.HRB24722
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
608 IN 14/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Kölling
Adresse
Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Eröffnung
24.03.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2025
Einsichtnahme Forderungen und Bericht
21.05.2025
Berichts- und Prüfungstermin
18.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft, die Maklertätigkeit gemäß § 34 c GeWO für die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie bebauten und unbebauten Grundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 24.03.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NRW ImmoExpert Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers, der am 17.04.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Kölling ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 21.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 24722 eingetragenen NRW ImmoExpert Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lemberg-Str. 89, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Echstenkäm…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 24722 eingetragenen NRW ImmoExpert Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lemberg-Str. 89, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Echstenkämper, Fulerumer Feld 17, 45472 Mülheim an der Ruhr
Geschäftsgegenstand: Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft, die Maklertätigkeit gem. § 34c GeWO für die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie bebauten und unbebauten Grundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.03.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
608 IN 14/24
Duisburg, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der NRW ImmoExpert Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lemberg-Str. 89, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Echstenkämper, Fulerumer Feld 17, 4547…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der NRW ImmoExpert Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Heinrich-Lemberg-Str. 89, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Echstenkämper, Fulerumer Feld 17, 45472 Mülheim an der Ruhr
ist am 29.08.2024, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tim Kölling, Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
608 IN 14/24
Amtsgericht Duisburg, 29.08.2024
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