Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 730380

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Insolvenzprofil

NSR Subs Bühl GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 730380
EUID
DEB8536.HRB730380

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 165/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Harald Kroth
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Heinrich-von-Stephan Straße 15, 79100 Freiburg i.Br.
Telefon
0761 2967320

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2026 , 09:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 07.10.2026 um 09:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NSR Subs Bühl GmbH angeordnet. Die Anordnung dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Es ist untersagt, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin durchzuführen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Rechtsanwalt Harald Kroth ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

58 IN 165/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. NSR Subs Bühl GmbH, Kaiser-Joseph-Straße 254, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Nezdet Rama Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 730380 - Schuldnerin - | Beschl…

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