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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nuhn Consulting UG mit Sitz in Kelkheim (Taunus) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.08.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat den Beschluss erlassen. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Sollte die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung erfolgen, ist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Die Beschwerde kann bei dem genannten Gericht eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
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