Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nuova Vita Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Luftschacht 11, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 27028
EUID
DER2503.HRB27028
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 153/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.01.2025 , 11:00 Uhr
Eröffnung
11.03.2025 , 10:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Berichtstermin
26.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Immobilien, der Betrieb eines Bauunternehmens, Bauplanung, Projektentwicklung und Projektmanagement, die Durchführung von Akustik- und Trockenbau, Holz-Bautenschutz, Bodenlegearbeiten, Fliesenlegearbeiten, Gebäudereinigung, Estrichlegearbeiten, Parkettlegearbeiten, die Ausführung bzw. Übernahme von Hausmeister-Servicearbeiten sowie die Ausführung von Arbeiten im Bereich Raumausstattung und die Vermittlung von Handwerksaufträgen, ferner der Handel mit Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuova Vita Service GmbH ist am 11.03.2025 um 10:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 24.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.05.2025. Am 13.08.2025 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die freihändige Veräußerung eines Grundstücks war ursprünglich für den 15.12.2025 angesetzt, wurde jedoch auf den 19.01.2025 vertagt. Die weitere Durchführung des Verfahrens ist mündlich angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Im Weidkamp 155, 45355 Essen
wird der Termin vom 15.12.2025 vertagt auf den 19.01.2025, 11:00 Uhr, Saal 293.
161 IN 153/24
Amtsgericht Essen, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen
ist am 14.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
161 IN 153/24
Amtsgericht Essen, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Im Weidkamp 155, 45355 Essen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Der Verwalter wird ermächtigt , das Grundstück der Schuldnerin in der Querstraße 6, 45327 Essen Katernberg, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes Essen, Katernberg Blatt 6331, freihändig zu veräußern.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.09.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Eine Stimmabgabe ist nur möglich mit ja - enthaltung - nein. Bedingungen machen die Stimmabgabe ungültig.Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 153/24
Amtsgericht Essen, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, vertr. d. d. GF Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Im Weidkamp 155, 45355 Essen
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die vom Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des im Grundbuch des Amtsgerichts Essen, Katernberg Bl. 6332 eingetragenen Grundstücks der Schuldnerin ist am
15.12.2025, Saal 293, 11:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Essen
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 153/24
Amtsgericht Essen, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen
Geschäftszweig: Der An-…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 153/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27028 eingetragenen Nuova Vita Service GmbH, Am Luftschacht 11, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Secgin, Am Luftschacht 11, 45307 Essen
Geschäftszweig: Der An- und Verkauf von Immobilien, der Betrieb eines Bauunternehmens, Bauplanung,
Projektentwicklung und Projektektmanagement, die Durchführung von Akustik-und Trockenbau, Holz-Bautenschutz,etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.03.2025, um 10:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 15.11.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 161 IN 153/24 und 161 IN 157/24 und 161 IN 155/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Haumannplatz 4, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes (Grundstück Querstraße 6, 45327 Essen) aus freier Hand,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
161 IN 153/24
Essen, 11.03.2025
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