Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NUR Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Großenbruchstraße 8, 45326 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29037
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2503.HRB29037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 40/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
27.03.2025 , 09:46 Uhr
Prüfungstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hochbauarbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Hochbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 27.03.2025 um 09:46 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NUR Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29037, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Mahit Nurkovic ist gesetzlich vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan O. Anger aus Düsseldorf bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NUR Bau GmbH ist am 27.03.2025 durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Jan O. Anger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedür…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NUR Bau GmbH ist am 27.03.2025 durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Jan O. Anger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des Verwalters, Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern untersagt. Das Verfahren befindet sich nun in der laufenden Phase. Im weiteren Verlauf wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist auf den 16.11.2026 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29037 eingetragenen NUR Bau GmbH, vertr. d. d. GF Mahit Nurkovic, Großenbruchstr. 8, 45326 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahit Nurkovi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29037 eingetragenen NUR Bau GmbH, vertr. d. d. GF Mahit Nurkovic, Großenbruchstr. 8, 45326 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahit Nurkovic, Altenhofweg 18, 45327 Essen
Geschäftszweig: Hochbauarbeiten
ist am 27.03.2025, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan O. Anger, Poststr. 1-3, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 40/25
Amtsgericht Essen, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29037 eingetragenen NUR Bau GmbH, vertr. d. d. GF Mahit Nurkovic, Großenbruchstr. 8, 45326 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahit Nurkovic, Altenho…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29037 eingetragenen NUR Bau GmbH, vertr. d. d. GF Mahit Nurkovic, Großenbruchstr. 8, 45326 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahit Nurkovic, Altenhofweg 18, 45327 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 40/25
Amtsgericht Essen, 17.09.2026
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