Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nura Diamant GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Buchnerstraße 13, 30627 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 223398
EUID
DEP2305.HRB223398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 486/25 - 2 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Viktor von Websky
Adresse
Königstraße 50, 30175 Hannover
Telefon
0511 26277783
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.11.2025 , 21:07 Uhr
Aufhebung
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Goldschmuck und Edelsteinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nura Diamant GmbH ist am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Zuvor waren am 25.11.2025 die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung angeordnet sowie Rechtsanwalt Viktor von Websky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Abweisung des Antrags sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 12.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.11.2025…
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.11.2025 am 12.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs.…
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 25.11.2025 sind am 12.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 25.11.2025 um 21:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.…
906 IN 486/25 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nura Diamant GmbH, Buchnerstraße 13, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 223398), vertr. d.: Hadi Ghasemblo, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 25.11.2025 um 21:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Viktor von Websky, Königstraße 50, 30175 Hannover, Tel.: 0511 26277783, Fax: 0511 26277698 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.11.2025
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