Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 102680
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NUX GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zülpicherstraße 306, 50937 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 102680
EUID
DER3306.HRB102680
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 9/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jana Dettmer
Adresse
Stammheimer Straße 15, 50735 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
23.02.2026 , 11:43 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit, und der Verkauf und die Vermarktung von, Konsumgütern wie z.B. Lederwaren (Handtaschen, Brieftaschen, etc.) sowie Gütern des Heim und Wohnbedarfs, sowie der Betrieb einer business-to-customer E-Commerce Plattform für solche Güter, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NUX GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102680, wird heute, am 23.02.2026, um 11:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Daniela Fiedler. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jana Dettmer bestellt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 9/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102680 eingetragenen NUX GmbH, Zülpicher Str. 306, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Fiedler, Höhenweg 100 , 53127 Bonn OT Ippendorf
Insolve…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 9/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102680 eingetragenen NUX GmbH, Zülpicher Str. 306, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Fiedler, Höhenweg 100 , 53127 Bonn OT Ippendorf
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Jana Dettmer, Stammheimer Straße 15, 50735 Köln
wird heute, am 23.02.2026, um 11:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 9/21
Amtsgericht Köln, 23.02.2026
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