Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
O-C Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 19A, 65599 Dornburg
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6002
EUID
DEM1706.HRB6002
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 9/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Gläser
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.11.2025
Schlusstermin
02.03.2026
Aufhebung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Online An- und Verkauf von Elektrogeräten und Haushaltswaren, Autoaufbereitung, Ausführung von Estrich-, Putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten, Bodenbeschichtung, Verlegung von Bodenbelägen, Bautrocknung, Baubeheizung, Innenausbau sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Vollwärmeschutz, Im- und Export von Bau-, Industriemaschinen, EDV- Anlagen, Bauelementen sowie Textilien, Betreiben von Restaurants und Imbissbetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH mit Sitz in Dornburg ist nach einer Phase des laufenden Verfahrens am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenermmen werden. Im Vorfeld wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 04.11.2025 festgesetzt war. Der Insolvenzverwalter Joachim Gläser hat seine Vergütung und Auslagen sowie die Mindestvergütung geltend gemacht. Die Summe der bei Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen belief sich auf 142.865,31 EUR, während die Summe der für den Ausfall festgestellten Forderungen 0,00 EUR betrug. Hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer für die Jahre 2025 und 2026 wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind…
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 20.094,71 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 30 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. …
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 I…
9 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 08.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstraße 19A, 65599 Dornburg Amtsgericht Limburg, Az.: 9 IN 9/23
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe der bei Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 142.865,31 EUR. Die Summe der für den Ausfall festgestellten Forderungen betr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstraße 19A, 65599 Dornburg Amtsgericht Limburg, Az.: 9 IN 9/23
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Die Summe der bei Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 142.865,31 EUR. Die Summe der für den Ausfall festgestellten Forderungen beträgt 0,00 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.718,53 EUR abzüglich noch entstehender Masseverbindlichkeiten und zuzüglich noch entstehender Massemehrungen zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis liegt bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg - Insolvenzgericht - zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Limburg, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 9/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 1…
9 IN 9/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 9/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, Stoddartstraße 73, 32758 Detmold, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Sc…
9 IN 9/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-C Bau GmbH, Bahnhofstr. 19a, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6002), vertr. d.: Yavuz Cakmak, Stoddartstraße 73, 32758 Detmold, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer für die Jahre 2025 und 2026 (anteilig) wird der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 07.05.2026
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