Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immoplus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heidestr. 8, 35789 Weilmünster
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3467
EUID
DEM1706.HRB3467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 111/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Kiehl
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Verwaltung
29.01.2026
Anordnung Schlussverteilung
12.02.2026
Schlusstermin
01.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) Der Erwerb, die Sanierung, die Verwaltung und die Vermietung - ausgenommen sind hiervon solche Tätigkeiten, die den Bestimmungen des § 34 c Gewerbeordnung unterliegen - von Immobilien, b) die Erstellung von Immobilienentwicklungs- und -verwertungskonzepten, c) Instruktortätigkeit, Veranstaltungen von Trackdays und Fahrsicherheitstrainings, Vermietung von Sportwagen und Rennwagen, Guidefahren, private Coaching.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Kiehl ist bestellt. Mit Beschluss vom 29.01.2026 ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden, und die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen. Mit Beschluss vom 12.02.2026 ist die Schlussverteilung mit Genehmigung des Gerichts angeordnet worden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg niedergelegt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 35.806,74 EUR. Ein Massebestand vor Berichtigung der Massekosten in Höhe von 18.990,63 EUR ist verfügbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 111/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH, Heidestr. 8, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3467), vertr. d.: Marcus Willhardt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist…
9 IN 111/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH, Heidestr. 8, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3467), vertr. d.: Marcus Willhardt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 111/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH, Heidestr. 8, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3467), vertr. d.: Marcus Willhardt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO s…
9 IN 111/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH, Heidestr. 8, 35789 Weilmünster (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 3467), vertr. d.: Marcus Willhardt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 111/23 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH findet mit Genehmi¬gung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg 9 IN 111/233 niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 35.806,74 EU…
- 9 IN 111/23 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoplus GmbH findet mit Genehmi¬gung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg 9 IN 111/233 niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 35.806,74 EUR. Es ist ein Massebestand vor Berichtigung der Massekosten in Höhe von 18.990,63 EUR verfügbar.
Amtsgericht Limburg, 12.02.2026
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