Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Steilshooper Straße 25, 22305 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 150893
EUID
DEK1101.HRB150893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 250/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Joseph Altaner
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
13.11.2023
Frist zur Stellungnahme
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen im Garten und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH ist eröffnet. Am 13.11.2023 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens soll das Verfahren eingestellt werden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 21.08.2026 schriftlich Stellung zu nehmen. Parallel dazu ist eine Schlussverteilung erfolgt, bei der Forderungen in Höhe von 113.940,15 EUR berücksichtigt wurden. Zur Verteilung stand ein Betrag von 2.352,50 EUR zur Verfügung, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 250/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150893 eingetragenen Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH, ehemals: Steilshooper Straße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joseph Alta…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 250/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150893 eingetragenen Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH, ehemals: Steilshooper Straße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joseph Altaner,
ist am 13.11.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 250/22
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 250/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150893 eingetragenen Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH, ehemals: Steilshooper Straße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joseph Alta…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 250/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150893 eingetragenen Oase Garten- & Landschaftsbau GmbH, ehemals: Steilshooper Straße 25, 22305 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joseph Altaner,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 113.940,15 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 2.352,50 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 250/22
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.