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Insolvenzprofil
Objektverwaltung DIGO UG
Verfahrensfortschritt
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1Aktuell
Antrag / Prüfung
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3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 14854
EUID
DER2201.HRB14854
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 748/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Schaeferstraße 12, 44623 Herne
Termine & Fristen
Antragstellung
03.08.2026
Gutachtenerstellung
17.09.2026
Beschlussfassung
22.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat den am 03.08.2026 eingegangenen Antrag der Schuldnerin Objektverwaltung DIGO UG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia vom 17.09.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu, welches innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 748/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 14854 eingetragenen Objektverwaltung DIGO UG, Baueracker 18, 44627 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Gerhard Dombrowski, Baueracker 18,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 748/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 14854 eingetragenen Objektverwaltung DIGO UG, Baueracker 18, 44627 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Gerhard Dombrowski, Baueracker 18, 44627 Herne
wird der am 03.08.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Schaeferstraße 12, 44623 Herne vom 17.09.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bochum, 22.09.2026
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