Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OBT GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Breslauer Straße 10, 64720 Michelstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 85402
EUID
DEM1103.HRA85402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 78/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow
Kanzlei
brinkmann-partner.de
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061-96598-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.03.2023
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBT GmbH & Co. KG ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 13.03.2023 angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, hat die Vergütung und Auslagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 11 InsVV) sowie die Umsatzsteuer nach § 7 InsVV durch Beschluss des Insolvenveraltungsgerichts festgesetzt bekommen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBT GmbH & Co. KG, Breslauer Straße 10, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 85402), vertr. d.: Lambert Schneider, Breslauer Straße 10, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des In…
9 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OBT GmbH & Co. KG, Breslauer Straße 10, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 85402), vertr. d.: Lambert Schneider, Breslauer Straße 10, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.03.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.11.2025
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