Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OC Betonböden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 522458
EUID
DEY1206.HRB522458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
171 IN 21/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Adresse
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Telefon
0361 6588870
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2026 , 11:18 Uhr
Aufhebung
27.05.2026
Festsetzung Vergütung
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betoneinbau, maschinelles Glätten, Estrich verlegen sowie Eisenflechten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OC Betonböden GmbH wurde auf Antrag der AOK Rheinland/Hamburg eingeleitet. Das Amtsgericht Jena ist als Registergericht für die Schuldnerin zuständig. Am 22.05.2026 hat das Amtsgericht Erfurt vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Marcello Di Stefano zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gegen diesen Beschluss konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Nachdem die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt hat, sind die mit dem Beschluss vom 22.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung am 27.05.2026 aufgehoben worden. Am 22.06.2026 wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Mindestvergütung gemäß InsVV als Pauschale berechnet wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilgan und Ömer Cetin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522458
- Schuldnerin -
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Beschluss:
wird am 22.05.2026 …
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilgan und Ömer Cetin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522458
- Schuldnerin -
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Beschluss:
wird am 22.05.2026 um 11:18 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Telefon: 0361 6588870, Telefax: 0361 65888729, Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 21/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilgan und Ömer Cetin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522458
- Schuldnerin -
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Nachdem die ant…
171 IN 21/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilgan und Ömer Cetin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522458
- Schuldnerin -
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Nachdem die antragstellende Gläubigerin mit Schreiben vom 20.05.2026, bei Gericht eingegangen am 26.05.2026, die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 22.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO, die mit Beschluss vom 22.05.2026 angeordnete Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gem. § 21 InsO und die mit Beschluss vom 22.05.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 21/26
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In dem Verfahren über den Antrag
des AOKs Rheinland/Hamburg, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, Gz.: 73360947
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilg…
171 IN 21/26
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In dem Verfahren über den Antrag
des AOKs Rheinland/Hamburg, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, Gz.: 73360947
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
OC Betonböden GmbH, Lützendorfer Weg 155, 99428 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Mesut Atilgan und Ömer Cetin
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522458
- Schuldnerin -
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Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Vergütung insgesamt
*
Auslagen
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Auslagen insgesamt
*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
in Worten:
*
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 02.06.2026.
Die Vergütung beträgt * EUR als Mindestvergütung (Mindestvergütung gem. §§ 2 Abs. 2, 10 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.06.2026
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