Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 33012
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OCM Montage System GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Im Winkel 5, 06386 Osternienburger Land OT Micheln
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 33012
EUID
DEW1215.HRB33012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 37/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich
Adresse
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale)
Telefon
0345/530490
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.04.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Berichtstermin
02.06.2026 , 09:50 Uhr
Prüfungstermin
02.06.2026 , 09:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Montage von Solaranlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der OCM Montage System GmbH ist am 08.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin wurde die Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem ist eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) für den 02.06.2026 um 09:50 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau angesetzt. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere wesentliche Entscheidungen entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 37/26 : Über das Vermögen der OCM Montage System GmbH, OT Micheln, Im Winkel 5, 06386 Osternienburger Land (AG Stendal, HRB 33012), vertr. d.: Olaf Cwienk, Funkplatz 2, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kau…
2 IN 37/26 : Über das Vermögen der OCM Montage System GmbH, OT Micheln, Im Winkel 5, 06386 Osternienburger Land (AG Stendal, HRB 33012), vertr. d.: Olaf Cwienk, Funkplatz 2, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.05.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.06.2026, 09:50 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.04.2026
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