Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Octopus Home GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lehmweg 10 b, 20251 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 104590
EUID
DEK1101.HRB104590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 315/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Berichtstermin
15.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2025 , 10:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, mit Ausnahme eriaubnis- pfiichtiger sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ebenso der import und Export sowie Herstellung und Vertrieb von Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Octopus Home GmbH ist ein gerichtlicher Vergleich in Höhe von 95.000,00 EUR gegen einen ehemaligen Steuerberater am 08.02.2024 geschlossen worden. Ein Termin zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung über diesen Vergleich fand am 15.0erm 2024 statt. Im weiteren Verlauf ist die Aufnahme eines Rechtsstreites gegen den ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Björn Matthias, aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15 b InsO sowie § 64 GmbHG a.F. beabsichtigt. Zudem steht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen an. Ein entsprechender Termin zur Berichterstattung und Beschlussfassung ist für den 24.09.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 315/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104590 eingetragenen Octopus Home GmbH, Lehmweg 10 B, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Matthias,
wird
zur weiteren Berichterstat…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 315/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104590 eingetragenen Octopus Home GmbH, Lehmweg 10 B, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Matthias,
wird
zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung
zu dem am 08.02.2024 geschlossenen gerichtlichen Vergleich in dem von dem Insolvenzverwalter gegen den ehemaligen Steuerberater geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg, Az. 326 O 130/23 zur Abgeltung der klageweise geltendgemachten Forderung gegen eine Zahlung in Höhe von 95.000,00 EUR
Termin bestimmt auf
Freitag, 15.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 315/19
Amtsgericht Hamburg, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 315/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104590 eingetragenen Octopus Home GmbH, Lehmweg 10 B, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Matthias
wird zur weiteren Berichterstatt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 315/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104590 eingetragenen Octopus Home GmbH, Lehmweg 10 B, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Matthias
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreites gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Herrn Björn Matthias aus Geschäftsführerhaftung gem. § 15 b InsO, § 64 GmbHG a.F. sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 24.09.2025, 10:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den ggf. nachträglich zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden zur Einsicht durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer B404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 315/19
Amtsgericht Hamburg, 04.08.2025
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