Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 725761
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Octopus Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 725761
EUID
DEB8536.HRB725761
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Aktenzeichen
30 IN 25/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.03.2025
Widerspruchsfrist
20.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Octopus Logistics GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 05.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 20.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 25/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Octopus Logistics GmbH, Senator-Burda-Straße 11, 77871 Renchen, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter Fadi Almahameed und Abd Alazez Karfan
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725761
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung de…
30 IN 25/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Octopus Logistics GmbH, Senator-Burda-Straße 11, 77871 Renchen, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter Fadi Almahameed und Abd Alazez Karfan
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725761
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 05.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 01.04.2025
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