Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Odman Gastro UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 36798
EUID
DEH1101.HRB36798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 49/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
21.06.2024 , 15:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.08.2024
Berichtstermin
13.09.2024
Prüfungstermin
08.04.2025
Prüfungstermin
06.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, mit Sitz in Bremerhaven, ist am 21.06.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz. Insolvenzforderungen sind bis zum 02.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf sind zwei Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angekündigt: Der erste Termin findet am 08.04.2025 statt, ein weiterer Termin ist für den 06.11.2025 vorgesehen.
Am 21.06.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, eröffnet worden. Zur Insolvenzeröffnungsfrist am 02.08.2024 wurden Forderungen angemeldet. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 13.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur …
Am 21.06.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, eröffnet worden. Zur Insolvenzeröffnungsfrist am 02.08.2024 wurden Forderungen angemeldet. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 13.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgelegt: zunächst am 08.04.2025, anschließend am 06.11.2025. Die Insolvenztabelle wurde in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Am 02.08.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Das Verfahren wird im schriftlichen Weg durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/24: Am 21.06.2024 um 15:38 Uhr ist über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist…
10 IN 49/24: Am 21.06.2024 um 15:38 Uhr ist über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel, Tel.: 04451/913880, Fax: 04451/913839, E-Mail: info@sp-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 02.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.09.2024. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Ford…
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 06.11.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Ford…
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 08.04.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 25.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 …
10 IN 49/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odman Gastro UG, Restaurant Hemingway, Georg-Büchner-Str. 19, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 36798 HB), vertr. d.: Monika Goldmann, als GF der Odman Gastro UG, Behringstr. 5, 27574 Bremerhaven, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremerhaven, 02.08.2024
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