Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sennacom Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 34698
EUID
DEH1101.HRB34698
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
520 IN 20/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.06.2024 , 09:20 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Berichtstermin
21.11.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH in Bremen ist ein Insolvenzantragsverfahren anhängig. Am 21.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Ermächtigung zur Vornahme einzelner Geschäfte, insbesondere zum Abschluss von Lieferungsverträgen, erteilt. Im Mai 2025 stellt der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört werden sollen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 21.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurden zusätzliche Ermächtigungen zur Vornahme einzelner Geschä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 21.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurden zusätzliche Ermächtigungen zur Vornahme einzelner Geschäfte erteilt. Der ursprüngliche Berichtstermin vom 24.10.2024 wurde aufgrund einer Terminkollision auf den 21.11.2024 verlegt. Forderungen sind bis zum 08.10.2024 anzumelden, wobei die Prüfung am 21.11.2024 im schriftlichen Verfahren erfolgt. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren ist gestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist am 21.06.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfü…
520 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist am 21.06.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zusätzlich zu der am 21.06.2024 um 09:20 Uhr a…
520 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zusätzlich zu der am 21.06.2024 um 09:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
* Abschluss eines Vertrages über Lieferungen/Leistungen
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 20/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das …
520 IN 20/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 20/24: Über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 2819…
520 IN 20/24: Über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 24.10.2024, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 21.11.2024 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 20/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss vom 01.08.2024 anberaumte mündliche Berichtstermin vom 24.10.2024, 11:00 Uhr verlegt auf den
Donner…
520 IN 20/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sennacom Deutschland GmbH, Bismarckstr. 153, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 34698 HB), vertr. d.: Jeffrey David Kelly, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss vom 01.08.2024 anberaumte mündliche Berichtstermin vom 24.10.2024, 11:00 Uhr verlegt auf den
Donnerstag, 21.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen
G r ü n d e :
Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2024 wurde ein mündlicher Berichtstermin festgelegt auf den 24.10.2024.
Aufgrund einer vorliegenden Terminkollision seitens des Gerichtes muss der Termin verlegt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 10.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.