Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16900
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Insolvenzprofil
ÖCO Hausbau West GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16900
EUID
DER1504.HRB16900
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 41/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener
Adresse
Franzstraße 53, 52064 Aachen
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
07.01.2026
Aufhebung
08.07.2026 , 10:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Fertighäusern sowie die Erteilung von Bauleistungsaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, ist die Schlussverteilung beschlossen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 126.424,22 EUR, wobei keine Quote gezahlt werden kann. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Erstattung von Auslagen sind festgesetzt worden, wobei dem Gericht eine Masse von 12.477,39 EUR für die Berechnung der Vergütung zugrunde gelegt wurde. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 07.01.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach (Nebenstelle) aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖCO Hausbau West GmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 20 IN 41/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Forderungen vorgelegt. Das Gericht hat der vom Verwalter be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖCO Hausbau West GmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 20 IN 41/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Forderungen vorgelegt. Das Gericht hat der vom Verwalter beantragten Schlussverteilung zugestimmt und dabei festgestellt, dass keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann. Die Forderungen im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 126.424,22 EUR. Parallel dazu wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 12.477,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 07.01.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu den Unterlagen zu nehmen. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren am 08.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban
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Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 126.424,22 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
20 IN 41/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban,
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Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
20 IN 41/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban
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Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 12.477,39 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 eingesehen werden.
20 IN 41/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban,
Inso…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 41/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB16900 eingetragenen ÖCO Hausbau West GmbH, Myhler Straße 81, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Hermann Urban,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstraße 53, 52064 Aachen
wird heute, am 08.07.2026, um 10:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
20 IN 41/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 08.07.2026
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