Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖZ-Turhallar Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 35/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22077 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Eren Kurt vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte in Dortmund. Im Verfahrensverlauf wurden Termine für Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO bestimmt. Zunächst wurde ein Termin auf den 22. August 2025 angesetzt, um einen Vergleich mit Herrn Abdullah Kurt über 10.000,00 EUR zu beschließen. Später wurde ein weiterer Termin auf den 16. Juli 2026 festgelegt, der sich auf einen Vergleich über 15.000,00 EUR bezieht. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Die Bekanntmachungen stammen vom 05. August 2025 und dem 22. Juni 2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22077 eingetragenen ÖZ-Turhallar Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Erwinstraße 44-46, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eren Ku…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22077 eingetragenen ÖZ-Turhallar Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Erwinstraße 44-46, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eren Kurt, Erwinstraße 44, 44147 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Abdullah Kurt über einen Betrag von 10.000,00 EUR zur Abgeltung der seitens der Insolvenzmasse geltend gemachten Ansprüche.
bestimmt auf
Freitag, 22.08.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
258 IN 35/22
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22077 eingetragenen ÖZ-Turhallar Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Erwinstraße 44-46, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eren Ku…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22077 eingetragenen ÖZ-Turhallar Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Erwinstraße 44-46, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eren Kurt, Erwinstraße 44, 44147 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Abdullah Kurt über einen Betrag von 15.000,00 EUR zur Abgeltung der seitens des Insolvenzmasse geltend gemachten Ansprüche , bestimmt auf
Donnerstag, 16.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
258 IN 35/22
Amtsgericht Dortmund, 22.06.2026
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