Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ÖZBEY Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 248055
EUID
DEF1103R.HRB248055
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36o IN 7595/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
09.07.2026
Prüfungsfrist
13.07.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
10.08.2026
Einspruchsfrist Vergütung
18.08.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖZBEY Holding GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der bis zum 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht eine Frist bis zum 10.08.2026 zur Verfügung, um den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖZBEY Holding GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.091,45 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 9.657,84 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ÖZBEY Holding GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.091,45 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 9.657,84 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 09.07.2026 die Regelvergütung sowie Auslagen beantragt; Einswendungen gegen diesen Antrag können binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung eingereicht werden. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 10.08.2026 besteht. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis findet im schriftlichen Verfahren statt. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endet am 29.09.2026. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich ange…
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 09.07.202…
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 09.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 I…
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 31.091,45 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 9.657,84 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 31.0…
36o IN 7595/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÖZBEY Holding GmbH, Krokusstraße 89, 12357 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Serpil Özbey
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 248055
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 31.091,45 EUR steht ein Betrag von 9.657,84 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
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