Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OFFGrid Green Energy AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 103330
EUID
DEM1103.HRB103330
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1217/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.12.2025
Abweisung mangels Masse / Aufhebung
11.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Durchführung von Projekten im Bereich der regenerativen Energien insbesondere der Solartechnik, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG mit Sitz in Erbach ist im Antragsverfahren mangels Masse abgewiesen worden. Zuvor waren durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 08.12.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung der vorläufigen Verwaltung und Verfügungsbeschränkungen. Im Rahmen dieser vorläufigen Maßnahmen wurde die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, festgesetzt. Die Nettovergütung belief sich auf 1.400,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, die Auslagen auf 210,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, was einem Gesamtbetrag von 1.915,90 EUR entspricht. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags am 11.08.2026 sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insol…
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
1.400,00
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
266,00
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
210,00
EUR Auslagen zuzüglich
39,90
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
1.915,90
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.12.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 0,00 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Wenn, wie vorliegend, keine ausreichende Masse zur Verfügung steht, wird die Mindestvergütung angesetzt. Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf 1.400 €.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.08.2026 mangels Masse ab…
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.12.2025 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen…
9 IN 1217/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (AG Darmstadt, HRB 103330), vertr. d.: Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, (Vorstand), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.12.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
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