Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OFFICEmaster GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Jacques-Offenbach-Straße 18, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41625
EUID
DEM1114.HRB41625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 637/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof.Dr. Susanne Riedemann
Kanzlei
Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Adresse
Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
069/7561466-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.08.2026
Eröffnung
01.10.2026 , 08:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Berichtstermin
03.12.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit ergonomischen Büromöbeln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Handel mit ergonomischen Büromöbeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Antragsverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Friedrichs, mit Beschluss vom 03.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen fortan der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Diese ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann bestellt. Die Drittschuldner wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH ist am 01.10.2026 um 08:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 03.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof.Dr. Susanne Riedemann bestellt wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH ist am 01.10.2026 um 08:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 03.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof.Dr. Susanne Riedemann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Für den 03.12.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) anberaumt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden soll. Am 05.10.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 637/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Ve…
Az.: 8 IN 637/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 637/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625),
vertreten durch:
Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 1…
8 IN 637/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625),
vertreten durch:
Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Prof.Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 637/26 . Am 01.10.2026 um 08:38 Uhr ist über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenz…
Geschäftsnummer: 8 IN 637/26 . Am 01.10.2026 um 08:38 Uhr ist über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Prof.Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.11.2026,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 03.12.2026, 11:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 637/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolv…
8 IN 637/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFFICEmaster GmbH, Jacques-Offenbach-Str. 18, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41625), vertr. d.: Thomas Friedrichs, Schlesiersr. 3, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.10.2026
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