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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OFLi GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat am 10.01.2024 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dieser Beschluss wurde am 23.01.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt, da im ursprünglichen Beschluss nicht klar ersichtlich war, dass die Festsetzung die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters betraf. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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