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Insolvenzprofil
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12736
EUID
DEG1309.HRB12736
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 206/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.07.2025
Schriftsatzfrist
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH ist Rechtsanwalt Sebastian Laboga als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren hat bereits wesentliche Schritte durchlaufen: Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde auf Basis eines Vermögens von 30.156,10 EUR festgesetzt. Im Rahmen der Forderungsprüfung ist die Frist für Widersprüche gegen angemeldete Forderungen am 07. Juli 2025 abgelaufen. Aktuell liegt das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von insgesamt 208.042,37 EUR zur Einsichtnahme aus, wobei der derzeitige Massebestand 53.372,34 EUR beträgt. Für die abschließende Anhörung der Gläubiger bezüglich der Schlussrechnungslegung und des Vergütungsantrags müssen Schriftsätze bis zum 29. September 2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a. , Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegeb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a. , Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegebruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Beust
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 07. Juli 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 6. Juni 2025
15 IN 206/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienbur…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegebruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Beust
wird
Herrn Rechtsanwalt Sebastian Laboga,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24,
10785 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 30.156,10 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 35 % für Betriebsfortführung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 21. März 2024
15 IN 206/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienbur…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegebruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Beust
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 29. September 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 4. August 2025
15 IN 206/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegebr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHB Oberhavel Bau Gesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12736), Geschäftszweig: Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, Raumausstattungen, Fußbodenlegearbeiten u.a., Veltener Straße 36z, 16515 Oranienburg OT Germendorf, eingetragener Sitz: Leegebruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Beust
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 206/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 208.042,37 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 53.372,34 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 4. August 2025
15 IN 206/21
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