Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OHC-Security UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Aachener Straße 20, 50126 Bergheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 99525
EUID
DER3306.HRB99525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 36/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christian Wolff
Adresse
Aachener Str. 20, 50126 Bergheim
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitsdienstleistungen und Veranstaltungsordnungsdienst- leistungen sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHC-Security UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70h IN 36/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99525 eingetragen. Der Geschäftsführer Herr Christian Wolff ist gesetzlich vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 24.03.2026 als Stichtag festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleichs mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Christian Wolff zum Ausgleich aller ihm gegenüber bestehender Ansprüche. Einzelheiten zum Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 12.02.2026 können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99525 eingetragenen OHC-Security UG (haftungsbeschränkt), Aachener Str. 20, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Wolff, Aachener Str. 20, 501…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99525 eingetragenen OHC-Security UG (haftungsbeschränkt), Aachener Str. 20, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Wolff, Aachener Str. 20, 50126 Bergheim
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 24.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Christian Wolff zum Ausgleich aller ihm gegenüber bestehender Ansprüche.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.02.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 36/23
Amtsgericht Köln, 24.02.2026
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