Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 4287
EUID
DEX1721R.HRA4287
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 88/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sven Krüger
Adresse
Roeckstraße 40, 23568 Lübeck
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.05.2024
Fristende Einwendungen
22.11.2024
Prüfungstermin
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Lübeck, wird vom Amtsgericht Lübeck unter dem Aktenzeichen 53a IN 88/22 geführt. Die Schuldnerin ist vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH und deren Geschäftsführer Daniel Sack. Im Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 10.05.2024 festgesetzt, wobei ein späterer Termin vom 09.04.2026 in einer weiteren Bekanntmachung genannt wird. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens an diesen Stichtagen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage bekannt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage bekanntgegeben, wobei der späteste Termin der 09.04.2026 ist. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher Widerspruch per E-Mail ist unwirksam; formwirksam erfolgt dieser durch unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Zudem lag ein Vergütungsantrag für die vorläufige Verwaltung vor, gegen den Einwendungen im schriftlichen Verfahren bis zum 22.11.2024 erhoben werden konnten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahren sind verschiedene Schritte erfolgt: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im Verfahren sind verschiedene Schritte erfolgt: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Prüfungsstichtag für den 09.04.2026 festgelegt wurde. Später wurde ein weiterer Prüfungsstichtag für den 10.05.2024 bekanntgegeben. Zudem lag ein Vergütungsantrag für die vorläufige Verwaltung vor, gegen den Einwendungen bis zum 22.11.2024 erhoben werden konnten. Schließlich wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sven Krüger für die vorläufige Verwaltung festgesetzt. Die Berechnung basierte auf einem Vermögenswert von 17.300,00 EUR. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
-…
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
-…
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
-…
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es liegt der Vergütungsantrag für die vorläufige Verwaltung vor.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen im schriftlichen Verfahren bis zum 22.11.2024 einschließlich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die schriftlichen Einwendungen bei Gericht eingegangen sein.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeack aus.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
-…
53a IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohrwurm GmbH & Co. Hörgeräte-Akustik KG, Mühlenstraße 67, 23552 Lübeck,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ohrwurm GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Sack
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4287 HL
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sven Krüger, Roeckstraße 40, 23568 Lübeck, für die vorläufige Verwaltung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Inso-Sachverständigen vom 17.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Verwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 17.300,00 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von BETRAG EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 27.11.2024
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