Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 29051
Stammkapital
800,00 EUR
EUID
DED2102V.HRB29051
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 439/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist für Einwendungen und Anträge (Schlussanhörung)
09.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Einbau von genormten Holzbaufertigteilen, insbesondere von Fenstern und Türen, Erbringung von Trockenbauarbeiten und Leistungen im Bautenschutz, soweit hierfür jeweils keine gesonderte Genehmigung notwendig ist.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Einbau von Fenstern und Türen, Trockenbauarbeiten und Bautenschutzleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 09.11.2026 eingeräumt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt, wobei vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wurde hingewiesen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kleinaitingen ist beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 7 IN 439/22 geführt. Der Geschäftsführer ist Olah Miklos. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Fröhlich aus Neu-Ulm bestellt. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kleinaitingen ist beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 7 IN 439/22 geführt. Der Geschäftsführer ist Olah Miklos. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Fröhlich aus Neu-Ulm bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Grundlage für die Festsetzung war der der Insolvenzverwaltung unterliegende Vermögenswert in Höhe von 184.189,60 EUR. Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %, die als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Umsatzsteuer wurde in Höhe von 19 % hinzugesetzt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben bis einschließlich 09.11.2026 Gelegenheit, schriftlich beim Insolvenzgericht Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen oder Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu stellen. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Mitgeteilt wurde, dass mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Verfügbar sind 115.588,83 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 365.538,71 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 439/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Olah Miklos
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29051
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattend…
7 IN 439/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Olah Miklos
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29051
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 184.189,60 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 439/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Olah Miklos
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29051
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlussterm…
7 IN 439/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Olah Miklos
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 29051
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 439/22
Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Fröhlich hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olah Fenster und
Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507
Kleinaitingen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung
statt. Verfügbar sind 115.588,83 EUR Vert…
7 IN 439/22
Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Fröhlich hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olah Fenster und
Türen Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 33, 86507
Kleinaitingen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung
statt. Verfügbar sind 115.588,83 EUR Verteilungsmasse, zu
berücksichtigen sind 365.538,71 EUR Forderungen. Das
Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 7 IN 439/22.
Augsburg, den 12.10.2026
Amtsgericht Augsburg, Insolvenzgericht
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