Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 94767
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Insolvenzprofil
Omega plus UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 94767
EUID
DER1101.HRB94767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 80/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.01.2026
Frist zur Stellungnahme
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeisterdienstleistungen/Servicedienste, Transportdienstleistungen, Personalvermittlung, Kurierfahren und Shuttleservice, Entrümpelungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega plus UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94767, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Gericht eingehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO angeregt, da die Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Beteiligten haben bis zum 12.08.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega plus UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 80/22 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, ist bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega plus UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 80/22 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, ist bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 05.01.2026 festgelegt wurde. Aufgrund der Mitteilung des Verwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse angeregt worden. Die Beteiligten hatten bis zum 12.08.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Einstellung, zur Schlussrechnung und Vergütung sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Am 04.09.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94767 eingetragenen Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Gryschka,
wird a…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94767 eingetragenen Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Gryschka,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94767 eingetragenen Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Gryschka,
wird d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94767 eingetragenen Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Gryschka,
wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Massegläubiger, der Schuldnerin/des Schuldners und des Insolvenzverwalters zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO bzw. zur Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 207 Absatz 2, 5 Absatz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 12.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Einstellung mangels Masse
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Die Einstellung des Verfahrens wurde angeregt.
Die Beteiligten erhalten weiter Gelegenheit, bis zum 12.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Schlussrechnung, Vergütungsantrag des Verwalters, Schlussverzeichnis sowie eine Aufstellung der Massegläubiger sind nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht und eventuellen Stellungnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
Insolvenzverfahren Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endb…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/22
Insolvenzverfahren Omega plus UG (haftungsbeschränkt), Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.11.2017 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2026
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