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Insolvenzprofil
OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Waldstraße 6, 56355 Weidenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 7311
EUID
DET2210V.HRB7311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 25/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
18.07.2022
Fristende Widerspruch
29.10.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
06.04.2026
Einstellung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme von Beteiligungen an und Verwaltungen von Gesellschaften, besonders auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in Personengesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die der Erweiterung oder Förderung des Gegenstandes des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 18.07.2022 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Arne Löser ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei sich die Masse auf 7.562,67 € belief. Für die Prüfung der bis zum 29.10.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet; Einspruch ist bis zu diesem Datum möglich. Zudem ist ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum 06.04.2026 festgelegt worden, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden müssen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000,00 EUR.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist am 18.07.2022 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Arne Löser ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist am 18.07.2022 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Arne Löser ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 29.10.2025 bestanden. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung war der 06.04.2026. Das Verfahren ist am 26.06.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 25/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), …
21 IN 25/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des Insolven…
In dem Insolvenzverfahren der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 18.07.2022 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Arne Löser zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 07.01.2026 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 7.562,67 €.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 7.562,67 € xxx €
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV (n.F.).
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren gemäß § 4 Abs. 2 InsVV die weiteren Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs. 3 InsO i. H. v. xxx Euro geltend gemacht.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 06.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 25/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird die Mindestvergütung des v…
In dem Insolvenzverfahren der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 06.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 25/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird für die …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), wird für die Prüfung der bis zum 29.10.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.10.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.09.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 25/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 25/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), ist…
21 IN 25/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMNIA Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach (AG Koblenz, HRB 7311), vertr. d.: 1. Axel Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), 2. Renate Geertz, Waldstraße 6, 56355 Weidenbach, (Geschäftsführerin), ist am 26.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 26.06.2026
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