Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 751258
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Insolvenzprofil
Omnibusverkehr Melchinger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 751258
EUID
DEB8534.HRB751258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
16 IN 565/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Aufhebung
19.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 565/21 anhängig. Im Juni 2024 wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 30.07.2024 angeordnet. Beteiligte hatten die Möglichkeit, bis zu diesem Datum schriftlich Widerspruch einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebungsentscheidung des Amtsgerichts Esslingen kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, wurde beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 565/21 geführt. Im Juni 2024 ordnete das Insolvenzgericht Esslingen die Prüfung nachträglich angemelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, wurde beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 565/21 geführt. Im Juni 2024 ordnete das Insolvenzgericht Esslingen die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.07.2024 eingeräumt, um den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, wurde beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 565/21 geführt. Im Juni 2024 ordnete das Insolvenzgericht Esslingen die Prüfung nachträglich angemelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, wurde beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 16 IN 565/21 geführt. Im Juni 2024 ordnete das Insolvenzgericht Esslingen die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 30.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 751258 anhängig. Gegenstand des Unternehmens ist der Omnibusverkehr, insbesondere Reise-, Linien- und Sc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnibusverkehr Melchinger GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger, ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 751258 anhängig. Gegenstand des Unternehmens ist der Omnibusverkehr, insbesondere Reise-, Linien- und Schülerverkehr. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Insolvenzgericht Esslingen hat am 27.06.2024 über die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 30.07.2024 entschieden und den Beteiligten Gelegenheit zum Widerspruch eingeräumt. Später wurde das Verfahren nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 565/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omnibusverkehr Melchinger GmbH, Waldenbucher Straße 53, 72631 Aichtal, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751258
- Schuldnerin -
Gegenstand de…
16 IN 565/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omnibusverkehr Melchinger GmbH, Waldenbucher Straße 53, 72631 Aichtal, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751258
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Omnibusverkehr, insbesondere Reise-, Linien- und Schülerverkehr, sowie sonstige Reisen aller Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 001212-21/ul/ba
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 565/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omnibusverkehr Melchinger GmbH, Waldenbucher Straße 53, 72631 Aichtal, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751258
- Schuldnerin -
Gegenstand de…
16 IN 565/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Omnibusverkehr Melchinger GmbH, Waldenbucher Straße 53, 72631 Aichtal, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Melchinger und Babette Melchinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751258
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Omnibusverkehr, insbesondere Reise-, Linien- und Schülerverkehr, sowie sonstige Reisen aller Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 001212-21/ul/ba
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1. Die Prüfung der bis 30.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 131-136 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.06.2024
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