Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Omnigent Horn UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Kirche 2, 36369 Lautertal (Vogelsberg)
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 8585
EUID
DEM1406.HRB8585
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 201/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.01.2025
Berichtstermin
05.02.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
05.02.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Merchandising für Baumärkte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omnigent Horn UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.11.2024 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Forderungen sind bis zum 15.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind mitzuteilen und Verpflichtungen an den Verwalter zu erfüllen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 05.02.2025 um 09:30 Uhr im Gebäude A des Amtsgerichts Gießen angesetzt, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte wie die Freigabe der selbständigen Tätigkeit, die Wahl eines anderen Verwalters oder die Betriebsveräußerung beschlossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 201/24:
Über das Vermögen der
Omnigent Horn UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 2, 36369 Lautertal (Vogelsberg) (AG Gießen , HRB 8585), vertr. d.: Christian Horn, (Geschäftsführer),
ist am 21.11.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Re…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 201/24:
Über das Vermögen der
Omnigent Horn UG (haftungsbeschränkt), An der Kirche 2, 36369 Lautertal (Vogelsberg) (AG Gießen , HRB 8585), vertr. d.: Christian Horn, (Geschäftsführer),
ist am 21.11.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 15.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 05.02.2025, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 22.11.2024
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