Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Internationaler und nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr einschließlich Transporte unter 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht, Kurierfahrten und Sonderfahrten, Agentur- und Dienstleistungsgeschäfte im Bereich Transport, Speditionstätigkeit, Import-Export, An- und Verkauf von Maschinen, insbesondere Bau-und motorbetriebene Maschinen sowie Ersatzteilen für diese. Vermittlungsgeschäfte, soweit diese gesetzlich zulässig sind. Handel und damit zusammenhängender Service und beratende Tätigkeit soweit sich diese auf das vorgenannte Tätigkeitsgebiet beziehen. Vermietung von Baumaschinen und Werkzeugen und damit verbundene Tätigkeiten wie Erdbewegungsarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Maschinenführung, Metallbau inkl. Schlosser- und Lackierarbeiten in eigener Werkstatt als Hilfs- /Nebentätigkeit, Baustoff- und Fliesenhandel inkl. Fliesenlegearbeiten, Betonsteinherstellung, Lehmbau, Innenausbau, Trocken- und Akustikbau, Regiearbeiten mit Vermittlung von Aufträgen, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regalen), Bauhilfsarbeiten, Arbeiten rund ums Haus, Bodenlege-, Gebäudereinigungs-, Trocknungs- und Sanierungsarbeiten, Wasser- und Feuerschadenbeseitigung. Projektierung, Planung, Handel und Realisierung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge inkl. Netzanbindung mit den dazugehörenden Batterie- Pufferspeichern und Transformatoren, PV-Anlagen und Energiemanagementsystem.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OMNIPORT GmbH wurde am 24.06.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet; Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.08.2025 eröffnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 17.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.10.2025. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 11.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein weiterer Beschluss ordnete die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren an, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 30.06.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
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