Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ONUR, Burak Ömer
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Mainzerstraße 35, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 11840
EUID
DEV1109.HRA11840
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
106 IN 41/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.02.2024
Prüfungstermin
26.04.2024
Prüfungstermin
14.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Burak Ömer ONUR, Inhaber der Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bearbeitet. Das Verfahren ist eröffnet und befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage angeordnet, an denen ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen eingelegt werden kann. Der erste genannte Stichtag ist der 02.02.2024, gefolgt von dem Termin am 26.04.2024 und dem aktuellsten Termin am 14.08.2024. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung durch Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainzer Straße 35, 66111 Saarbrücken
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
106 IN 41/23
Amtsgericht Saarbrücken, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainzer Straße 35, 66111 Saarbrücken
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 41/23
Amtsgericht Saarbrücken, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainzer Straße 35, 66111 Saarbrücken
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 41/23
Amtsgericht Saarbrücken, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber
der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainz…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber
der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainzer Straße 35,
66111 Saarbrücken
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.10.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1.) Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 02.09.2024.
106 IN 41/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Burak Ömer ONUR, geboren am 26.07.1992, Im Königsfeld 10, 66130 Saarbrücken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11840 eingetragenen Firma The Barbershop by Burak Onur e.K., Mainzer Straße 35, 66111 Saarbrücken
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
Als Insolvenzverwalter habe ich die selbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners (einer der Betreibert des Geschäfts ¿Limi¿ bzgl. des Verkaufs von Snacks und Getränken mittels Snackautomaten) gem. § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben und erklärt, dass das Vermögen aus seiner selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren verfolgt werden können
Damit endet die Rechtsbeziehung dieses Vermögens zur Insolvenzmasse; der Neuerwerb ist nicht mehr massezugehörig. Die rechtliche Verbindung aller insofern begründeten Vertrags-verhältnisse zur Insolvenzmasse ist damit gelöst. Es ist nach außen hin deutlich gemacht, dass seine selbstständige Tätigkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgt und dass sie daher die rechtliche Verbindung zur Insolvenzmasse verloren hat. Es ist deshalb nicht mehr möglich, damit im Zusammenhang stehende Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
106 IN 41/23
Amtsgericht Saarbrücken, 07.10.2024
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