Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 130020
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB130020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36o IN 5133/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Silvan Michael Gebhardt
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.09.2024
Widerspruchsfrist
23.09.2024
Einwendungsfrist
13.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 02.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 23.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Der Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt vertritt die Schuldnerin. Im September 2024 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Der Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt vertritt die Schuldnerin. Im September 2024 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 23.09.2024 bestand. Spätere Bekanntmachungen aus dem Jahr 2026 beziehen sich auf das Schlussverfahren. Es wurden festgestellte Forderungen in Höhe von 66.126,44 EUR ermittelt, denen ein Massebestand von 29.651,12 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung und Auslagen beantragt. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie eine Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO sind vorgesehen bzw. zugestimmt worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 13.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung …
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 02.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
Für die festges…
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 66.126,44 EUR steht ein Betrag von 29.651,12 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
hat der Insolve…
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.08.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchfüh…
36o IN 5133/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Openfactory Services UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Silvan Michael Gebhardt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 130020
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 66.126,44 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 29.651,12 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.