Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OpenTAS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 187939
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB187939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 105/26
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.08.2026 , 12:55 Uhr
Insolvenzplanverfahren
25.08.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Beratungs- und Softwarehauses, insbesondere im Bereich der Terminal Management Software, die Erbringung von Dienstleistungen, die mit der elektronischen Datenverarbeitung zusammenhängen sowie der Abschluss aller diese Zwecke fördernden Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Beratungs- und Softwarehauses mit Schwerpunkt auf Terminal Management Software und EDV-Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH ist eröffnet. Es wurde die Anordnung eines mündlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO beschlossen. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie ein weiterer Termin zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans und zur Abstimmung darüber sind für den 25.08.2026 anberaumt. Die ergänzte Insolvenztabelle, Anmeldungen, der Insolvenzplan und eingegangene Stellungnahmen werden zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, einem Beratungs- und Softwarehaus in Hamburg, ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist für den 25.08.2026 um 12:55 Uhr anberaumt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldun…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, einem Beratungs- und Softwarehaus in Hamburg, ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist für den 25.08.2026 um 12:55 Uhr anberaumt. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Termin zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist für denselben Tag, den 25.08.2026, um 13:00 Uhr ein Termin zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan angesetzt. Der Insolvenzplan und die Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Plans im Termin inhaltlich geändert werden können. Die sofortige Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss ist nur zulässig, wenn dem Plan spätestens im Abstimmungstermin widersprochen und gegen ihn gestimmt wurde. Ferner sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, festgesetzt worden. Die Festsetzung umfasst eine Bruchteilsvergütung, Zuschläge für besondere Erschwernisse (58 % für Überwachung der Betriebsfortführung, 40 % für Begleitung der Sanierungsbemühungen) sowie Auslagen und Umsatzsteuer. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit sofortiger Beschwerde oder befristeter Erinnerung innerhalb von zwei Wochen anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschä…
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
Dienstag, 25.08.2026, 12:55 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschä…
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 25.08.2026, 13:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschä…
67g IN 105/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OpenTAS GmbH, Betrieb eines Beratungs- u. Softwarehauses, insb. im Bereich der Terminal Management Software u.a., Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg (AG Hamburg, HRB 187939), vertr. d.: 1. Monica-Florentina Hildinger, (Geschäftsführer), 2. Harald Wentsch, (Geschäftsführer),
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hamburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV
EUR
um 98 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.09.2026 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachverwalter steht nach § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Sachwalter hat daneben Zuschläge für besondere Erschwernisse während seiner Tätigkeit geltendgemacht in Höhe von 58 % einer Regelvergütung für die auswendige Überwachung der Betriebsfortführung, wobei hierin bereits die Mehrvergütung durch Massemehrung im Rahmen eines Überschusses aus der Betriebsfortführung der Schuldnerin bereits berechnet, berücksichtigt und abgezogen worden ist, sowie weitere 40 % für die umfangreiche Begleitung der Sanierungsbemühungen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den ausführlichen Antrag vom 15.09.2026 verwiesen. Die geltendgemachten Zuschläge erscheinen angemessen, aber auch ausreichend.
Auslagen wurden auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 InsVV, Umsatzsteuer auf der Grundlage von § 7 InsVV festgesetzt.
Die Schuldnerin ist zu dem Antrag gehört worden und hat keine Einwendungen erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2026
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