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Insolvenzprofil
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Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Verwaltung und Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen ( insbesondere Buchungen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung).
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OPS Office-Partner-Systems GmbH hat das Amtsgericht Koblenz am 15.12.2025 um 20:07 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 25 InsO beschlossen, das allgemeine Veräußerungsverbot vom 26.11.2025 aufzuheben. Zudem wird die Einstellung aller anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen vom 26.11.2025 aufgehoben. Dies erfolgt nach Erledigung der Hauptsache. In einer weiteren Bekanntmachung vom 18.12.2025 wird eine irrtümliche fehlerhafte Bezeichnung des Gerichts im Rubrum berichtigt. Die Bezeichnung "Amtsgericht Musterhausen" wird gestrichen und durch die richtige Bezeichnung "Amtsgericht Koblenz" ersetzt. Dies geschieht gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen eines offenbaren Schreibfehlers von Amts wegen. Der Beschluss über die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen datiert vom 15.12.2025.
Originalbekanntmachung
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