Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Optima Global GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Charlottenstraße 120, 45289 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 31579
EUID
DER1202.HRB31579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 38/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Alfredstr. 356, 45133 Essen
Termine & Fristen
Antragseingang
18.06.2024
Eröffnung
08.11.2024 , 10:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.12.2024
Prüfungstermin
06.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich von nationalen und internationalen Transport sowie Lager- und Logistikdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 08.11.2024 um 10:27 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optima Global GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 18.06.2024 bei Gericht eingegangen ist. Gründe für die Eröffnung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.12.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Berichtstermin wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht durchgeführt. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 06.01.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.12.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 38/24
Über das Vermögen
der Optima Global GmbH, vertr. d. d. GF Mathijs Remko Geert Muller, Charlottenstr. 120, 45289 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathijs Remko Geert Muller, Charlottenstr. 120, 45289 Essen
Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereic…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 38/24
Über das Vermögen
der Optima Global GmbH, vertr. d. d. GF Mathijs Remko Geert Muller, Charlottenstr. 120, 45289 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mathijs Remko Geert Muller, Charlottenstr. 120, 45289 Essen
Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich von nationalen und internationalen Transport sowie Lager- und Logistikdienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.11.2024, um 10:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Alfredstr. 356, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 38/24
Essen, 08.11.2024
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