Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 99425
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Urfelder Straße 17, 50321 Brühl
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 99425
EUID
DER3306.HRB99425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 66/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Sprinz
Adresse
Am Volkspark 1, 50321 Brühl
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2025 , 15:06 Uhr
Aufhebung
07.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Fahrzeugüberführung aller Art auf eigener und fremder Achse im In- und Ausland inkl. Hol- und Bringservice, - Fahrzeugaufbereitung, - Zulassungsservice, - Flottenverwaltung, - Dokumenten- und Warentransport bis 1 Tonne.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Köln eingeleitet. Am 20.06.2025 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Stefan Sprinz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Jürgen Conzen vertreten. Das Finanzamt Brühl hat am 24.03.2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen Antrag am 07.01.2026 mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss war nicht gezahlt worden. Die am 20.06.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind mit der Abweisung des Eröffnungsantrags aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl
- Gläubiger -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99425 eingetragene Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt), Urfelder Straße 17, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Ge…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl
- Gläubiger -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99425 eingetragene Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt), Urfelder Straße 17, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Conzen, Urfelder Straße 17, 50321 Brühl
- Schuldnerin -
wird der am 24.03.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Die am 20.06.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl vom 01.12.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 2.109,61 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99425 eingetragenen Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt), Urfelder Straße 17, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Conzen,
Geschäftszw…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 99425 eingetragenen Optima Logistik UG (haftungsbeschränkt), Urfelder Straße 17, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Conzen,
Geschäftszweig: - Fahrzeugüberführung aller Art auf eigener und fremder Achse im In- und Ausland inkl. Hol- und Bringservice, - Fahrzeugaufbereitung, - Zulassungsservice,
ist am 20.06.2025, um 15:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 66/25
Amtsgericht Köln, 20.06.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.