Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 84808
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Optima Versand GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Vogelsanger Straße 68 a, 50823 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 84808
EUID
DER3306.HRB84808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 32/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Frederik Palm
Adresse
Auf dem Strengel 53, 53489 Sinzig
Termine & Fristen
Aufhebung
13.04.2026 , 16:43 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Unternehmensberatung sowie der Import und Handel mit erlaubnisfreien Handelsgütern aller Art, insbesondere von Textilien, Möbeln und Wohnaccessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optima Versand GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84808, wird heute, am 13.04.2026, um 16:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Frederik Palm. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 32/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84808 eingetragenen Optima Versand GmbH, Vogelsanger Str. 68 a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Palm, Auf dem Strengel 53, 53489 Sinzig
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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 32/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84808 eingetragenen Optima Versand GmbH, Vogelsanger Str. 68 a, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Palm, Auf dem Strengel 53, 53489 Sinzig
wird heute, am 13.04.2026, um 16:43 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 32/16
Amtsgericht Köln, 13.04.2026
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