Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Optimondo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Grabenäcker Straße 7b, 91325 Adelsdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 19253
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3304V.HRB19253
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 573/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Wirth
Adresse
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon
0911/955124-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.11.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.01.2025
Widerspruchsfrist
28.02.2025
Beschlussfassung Vergleich
08.10.2025 , 08:30 Uhr
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing und Handel und Realisierung und Optimierung von E-Commerce- Projekten, wobei der Schwerpunkt auf Konsum- und Gewerbegütern liegt.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Online-Marketing
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Marketing, Handel und E-Commerce-Projektrealisierung für Konsum- und Gewerbegüter
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimondo GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 27.07.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vormaligen Geschäftsführer Dario Cedrone zur Abgeltung von Haftungsansprüchen durch Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.000 EUR an die Insolvenzmasse ist auf den 08.10.2025 um 08:30 Uhr im Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimondo GmbH ist am 29.11.2024 um 10:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wirth bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 17.01.2025 anzumelden, die Widerspruchsfrist endete am 28.02.2025. Das Verfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optimondo GmbH ist am 29.11.2024 um 10:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wirth bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 17.01.2025 anzumelden, die Widerspruchsfrist endete am 28.02.2025. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im Tabellenblatt 41 bis 50 geprüft, wobei die Beteiligten bis zum 27.07.2026 Widerspruch einlegen konnten. Zudem beabsichtigte das Gericht am 05.08.2026 über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden, wobei Einwendungen innerhalb von drei Wochen möglich waren. Ein weiterer wichtiger Termin ist der Beschlussfassungstermin der Gläubigerversammlung über einen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vormaligen Geschäftsführer Dario Cedrone zur Abgeltung von Haftungsansprüchen für 6.000 EUR, der auf den 08.10.2025 angesetzt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 573/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf,
vertreten durch die Gesellschafter
Registergericht Fürth HRB 19253
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwal…
IN 573/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf,
vertreten durch die Gesellschafter
Registergericht Fürth HRB 19253
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Dario Cedrone zur Abgeltung von Haftungsansprüchen bei Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.000 EUR an die Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.10.2025, 08:30 Uhr
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 573/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsfü…
IN 573/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brinkmann Stefan und Cedrone Dario
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19253
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41 bis 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 573/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführ…
IN 573/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brinkmann Stefan und Cedrone Dario
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19253
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.06.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 573/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brinkm…
IN 573/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf, vertreten durch die Gesellschafterinnen 1000deals.de UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Daum Sven, B + S Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brinkmann Stefan und Cedrone Dario
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19253
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing und Handel und Realisierung und Optimierung von E-Commerce-Projekten, wobei der Schwerpunkt auf Konsum- und Gewerbegütern liegt.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.11.2024 um 10.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wirth
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911/955124-0
Telefax: 0911/955124-11
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 31.01.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.10.2024 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.11.2024
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