Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Optinauten Bockenem GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bönnier Straße 24, 31167 Bockenem
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206682
EUID
DEP2408.HRB206682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 33/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2024 , 11:37 Uhr
Eröffnung
10.07.2024 , 10:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Prüfungstermin
18.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Optikerfachgeschäftes in Bockenem, der Handel mit Brillengestellen, Sonnenbrillen und Optikerzubehör, das Einschleifen von Brillengläsern und die Herstellung und Reparatur von Brillen, sowie alle Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH ist am 13.06.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.06.2024 wurde der vorläufigen Verwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung erteilt. Am 10.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die vorläufige Verwalterin ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 18.09.2024. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH ist am 10.07.2024 um 10:43 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 13.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl.-Wirtsch.-jur. Zekira Fuest zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.06.2024 erhielt sie zusätzlich Einzelermächt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH ist am 10.07.2024 um 10:43 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 13.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl.-Wirtsch.-jur. Zekira Fuest zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 20.06.2024 erhielt sie zusätzlich Einzelermächtigung. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 18.09.2024. Am 20.08.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist am 13.06.2024 um 11:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmun…
132 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist am 13.06.2024 um 11:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Zekira Fuest, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/228890, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.06.2024
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 13.06.2024 um 11:37 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestim…
132 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 13.06.2024 um 11:37 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 33/24: Über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist am 10.07.2024 um 10:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Zekira Fuest, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/228890, Fax: 0511/2288…
132 IN 33/24: Über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), ist am 10.07.2024 um 10:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Zekira Fuest, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/228890, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.08.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Str. 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der…
132 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Str. 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Str. 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreich…
132 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Optinauten Bockenem GmbH, Bönnier Str. 24, 31167 Bockenem (AG Hildesheim, HRB 206682), vertr. d.: Björn Neff, Störyer Str. 9, 31167 Bockenem, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Mittwoch den 30.10.2024.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zu nachfolgenden Prognosen und Anträgen:
Genehmigung des zwischen der Insolvenzverwalterin und OPTINAUTEN SVERIGE AB, geschlossenen Kaufvertrag vom 24.08.2024
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu dem vorgenannten Antrag der Insolvenzverwalterin als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Hildesheim, 01.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.