Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
opus 5 interaktive medien gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Str. 151c, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34398
EUID
DEM1114.HRB34398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 206/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl
Adresse
Tulpenhofstraße 12, 63067 Offenbach am Main
Telefon
069 / 80 01 70 1
Termine & Fristen
Eröffnung
10.04.2025 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.06.2025
Antragsfrist
23.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Software und Hardware sowie die Durchführung von Online-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 10.04.2025 um 13:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der opus 5 interaktive medien gmbh wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat das Verfahren gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 04.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem wird eine schriftliche Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angekündigt. Eventuelle Anträge und Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 23.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 206/25
Am 10.04.2025 um 13:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des opus 5 interaktive medien gmbh, Frankfurter Str. 151c, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 34398), vertr. d.: Wolfgang Kinkel, Wilhelminenstr. 57, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführer),.
Zum Ins…
Geschäftsnummer: 8 IN 206/25
Am 10.04.2025 um 13:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des opus 5 interaktive medien gmbh, Frankfurter Str. 151c, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 34398), vertr. d.: Wolfgang Kinkel, Wilhelminenstr. 57, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl, (OF - Fach 49), Tulpenhofstraße 12, D 63067 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 80 01 70 1, Fax: 069 / 80 02 05 4, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 04.06.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 04.06.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 23.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
10.04.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 206/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
opus 5 interaktive medien gmbh, Frankfurter Str. 151c, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 34398),
vertreten durch: Wolfgang Kinkel, Wilhelminenstr. 57, 64285 Darmstadt, (Ges…
Amtsgericht Offenbach am Main
10.04.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 206/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
opus 5 interaktive medien gmbh, Frankfurter Str. 151c, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 34398),
vertreten durch: Wolfgang Kinkel, Wilhelminenstr. 57, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl, (OF - Fach 49), Tulpenhofstraße 12, D 63067 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 80 01 70 1, Fax: 069 / 80 02 05 4.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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