Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Orange Point GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Köln-Berliner-Str. 75, 44287 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 24206
EUID
DER2402.HRB24206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 1041/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Telefon
0231 22202121
Termine & Fristen
Eröffnung
22.11.2024 , 09:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.01.2025
Niederlegung Unterlagen
03.02.2025
Berichtstermin
20.02.2025
Masseunzulänglichkeit
05.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Grundstücksgeschäften und die damit zusammenhängende Planung, Durchführung und Überwachung von Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden und Räumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orange Point GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24206, wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 260 IN 1041/24 behandelt. Die Gesellschaft ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kurrat. Am 05.06.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 06.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orange Point GmbH wurde am 22.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 24.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orange Point GmbH wurde am 22.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 24.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 20.02.2025. Spätestens ab dem 03.02.2025 wurden die Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Am 05.06.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1041/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24206 eingetragenen Orange Point GmbH, Köln-Berliner-Str. 75, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kurrat, Gabelsberger Str. 3, 4…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1041/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24206 eingetragenen Orange Point GmbH, Köln-Berliner-Str. 75, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kurrat, Gabelsberger Str. 3, 44141 Dortmund
ist am 05.06.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
260 IN 1041/24
Amtsgericht Dortmund, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1041/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24206
eingetragenen Orange Point GmbH, Köln-Berliner-Str. 75, 44287 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kurrat,
Gabelsberger Str. 3, 44141 Dortmund
Geschäftszwe…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 1041/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24206
eingetragenen Orange Point GmbH, Köln-Berliner-Str. 75, 44287 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kurrat,
Gabelsberger Str. 3, 44141 Dortmund
Geschäftszweig: Vermittlung von Grundstücksgeschäften und die damit zusammenhängende Planung, Durchführung und Überwachung von Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden und Räumen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.11.2024, um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, Telefon: 0231 22202121, Fax: 023122202122.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 1041/24
Dortmund, 22.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.