Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Orangerie Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Auedamm 20 B, 34121 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 14504
EUID
DEM1607.HRB14504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 310/19 h
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
Westhelle-Partner.eu
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
05.05.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
07.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Schank- und Speisegaststätte sowie der Handel mit Trockengestecken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Orangerie Gastro GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 05.05.2025 beantragt, seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag stattgegeben und die festgesetzten Beträge der Insolvenzmasse zur Entnahme gestattet. Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 154.915,02 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Verfahren nach einer Laufzeit von 2 Monaten abgeschlossen. Die Vergütung wurde nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV berechnet, wobei Zuschläge in Höhe von 61,53 % für Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung und Sanierungsbemühungen als angemessen angesehen wurden. Die Pauschalauslagen wurden nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragt und festgesetzt. Die Umsatzsteuer wurde nach § 7 InsVV festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kassel eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 310/19 h. In dem Insolvenzverfahren Orangerie Gastro GmbH, Am Auedamm 20 B, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 14504), vertr. d.: Ymeri Driton, - als GF d. Orangerie Gastro GmbH -, Bardelebenstraße 7, 34130 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss de…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 310/19 h. In dem Insolvenzverfahren Orangerie Gastro GmbH, Am Auedamm 20 B, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 14504), vertr. d.: Ymeri Driton, - als GF d. Orangerie Gastro GmbH -, Bardelebenstraße 7, 34130 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 05.05.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 154.915,02 EUR. Der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch desvorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Neben der Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung sin die beantragten und festgesetzten Zuschläge in Höhe von 61,53 % für die Betriebsfortführung, die Insolvenzgeldvorfinanzierung und die Sanierungsbemühungen angemessen und gerechtfertigt.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 2 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 07.05.2025.
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